Samstag, 15. März 2008

Öffentliche Verwaltung: Online-Bewerbung auf dem Vormarsch

Wer sich beim Auswärtigen Amt bewirbt, kommt an einer Elektronischen Bewerbung nicht vorbei. Denn etwas anderes als eine Online-Bewerbung akzeptiert die Personalabteilung am Werderschen Markt erst gar nicht. Und wer sich in Bayern bei der dortigen Staatsbauverwaltung bewirbt, sollte ebenfalls wissen, worauf bei einer Online-Bewerbung zu achten ist.

Moderne Öffentliche Verwaltung

Dass die Öffentliche Verwaltung die Vorteile einer Online-Bewerbung immer öfter erkennt, ist zu begrüßen. Denn auch für Bewerberinnen und Bewerber erweist sich die Elektronische Bewerbung als vorteilhaft; allein schon aus Kostenerwägungen (Büromaterial und Porto).

Und so ist es nur folgerichtig, wenn nun aufs Verwaltungsrecht spezialisierte Juristen fragen: Ist der Hinweis, dass nur eine Elektronische Bewerbung akzeptiert wird, überhaupt rechtlich zulässig?
Antwort: Dieser verbindliche Hinweis ist zulässig. Nachzulesen ist das Ganze im Detail in Zeitschrift für Beamtenrecht

Bernd J. Hartmann, Niklas Nöllenburg, Die elektronische Bewerbung im öffentlichen Dienst, in: ZBR 2007, H. 7-8, S. 242-248.


Mit anderen Worten: Zeit zu reagieren und sich mit dem Thema "Elektronische Bewerbung" zu befassen.

Und mit den Feinheiten des Bewerberauswahlverfahrens sowieso. Aber hierbei hilft dieses Buch:

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